Urteil zum fahren im Pulk

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6. November 2016

Wichtiges Urteil zum Motorradfahren im Pulk

Das OLG Frankfurt hatte einen Fall vorliegen, der scheinbar „nicht alltäglich“ ist. Eine Gruppe aus vier Motorradfahrern ist zusammen auf einer Ausfahrt gewesen, kurz gesagt im Pulk gefahren und während dieser Fahrt kam es zu einem Auffahrunfall wegen mangelndem Sicherheitsabstand.
Das Problem war, der erste aus der Gruppe verursachte in der Kurve einer Landstraße eine Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug und stürzte in dessen Folge. Der Zweite, welcher vor Gericht gezogen ist, behauptet er kam rechtzeitig zu stehen, jedoch fuhr der dritte Nachfolgende in sein Heck und brachte ihn zu Fall. Genaueres wurde nicht bekannt.

Jedenfalls kam es durch das OLG Frankfurt zu einer sehr interessanten Entscheidung. Im Rahmen einer entsprechenden Beweisaufnahme wurde festgestellt, dass es in der Gruppe keine feste Reihenfolge gegeben hat und die Bikergruppe einvernehmlich den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte. Nachdem alle Beteiligten der Gruppe einvernehmlich ein besonderes Risiko eingegangen sind, vertrat das OLG Frankfurt die Auffassung, dass jedem der in der Gruppe dabei war dasselbe passieren hätte können. Die Klage wurde abgewiesen.
Quelle: OLG Frankfurt, Urteil vom 18. August 2015 – 22 U 39/14 –, juris
Dieses Urteil ist gerade für uns als Biker sehr wichtig. Ich kenne kaum Biker, die nicht zusammen im Pulk fahren, dabei ist bei den Harley- und Custombike-Fahrern die Gruppe größer als bei den Sportlern. Grundlegen könnte man das Urteil als Freischein für die Versicherer betrachten, Schäden die sich in einer Gruppe ereignen abzulehnen, mit dem Verweis auf dieses Urteil. Bisher haben wir noch keinen Fall bei unseren Kunden gehabt. Es erhöht damit die Wichtigkeit einer Vollkaskoversicherung, für Bike, die viel in der Gruppe unterwegs sind.
Einige Fragen lässt das Urteil jedoch noch offen. So zum Beispiel ab wann ist man eine Gruppe? Was ist wenn die Positionen fest sind und es zu keinem Wechsel kommt?
Leider können wir diese nicht beantworten, aber wir halten euch bei dem Thema auf dem Laufenden.
Euer
Ludwig

Wiggerl
Wiggerl
Ludwig Meierin ist ausgebildeter Versicherungskaufmann (IHK) und Fachwirt für Versicherungen und Finanz (IHK). Nach diversen beruflichen Stationen ist er seit 2011 als selbstständiger Versicherungsmakler tätig und hat sich auf die Motorradwelt spezialisiert.

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